Quellennachweise zum Flugblatt „Mindestlohn: 9,19 Euro – viel zu wenig!“

Quellennachweise zum Flugblatt „Mindestlohn: 9,19 Euro – viel zu wenig!“


Besteuerung des Mindestlohns:

Angaben dazu und zum Nettolohn aus www.nettolohn.de


Mindestlohn 9,19 Euro und Hartz IV:

Alleinstehende in Vollzeit erhalten, wenn sie mit Alg II aufstocken:

424 Euro Regelsatz

plus 500 Euro Warmmiete

= 924 Euro Bedarf

1.148 Euro Nettolohn

– 300 Euro Freibetrag bei Erwerbstätigkeit

= 848 Euro anzurechnendes Einkommen

Hartz IV-Anspruch: 924 Euro – 848 Euro = 76 Euro

Das heißt: Ein Alleinstehender, der mit 9,19 Euro Mindestlohn in Vollzeit (38,5 Stunden/Woche) arbeitet, hat bei 500 Euro Warmmiete einen Anspruch von 76 Euro aufstockendem Hartz IV.

Er wird aber erst durch die Lohnsteuer bedürftig gemacht. Nachdem er aufgrund des viel zu niedrigen Grundfreibetrags der Einkommensteuer rund 80 Euro Lohnsteuer zahlen muss, bekommt er, indem er zum Jobcenter geht und dort einen Antrag stellt, aufstockend 76 Euro Alg II. Lohnsteuer besteuert in Deutschland das Existenzminimum von Erwerbstätigen.

AlleinverdienerInnen Familie mit 2 Kindern (5 und 9 Jahre alt)

764 Euro Regelsätze für die Eltern (2 x 382 Euro)

plus 245 Euro (Kind 5 Jahre) und 302 Euro (Kind 9 Jahre)

plus 800 Euro Warmmiete

= 2.111 Euro Bedarf

1.231 Euro Nettolohn (0 Euro Lohnsteuer)

– 330 Euro Freibetrag für Erwerbstätige mit Kindern

= 901 Euro anzurechnendes Erwerbseinkommen

plus 388 Euro Kindergeld für zwei Kinder

= 1.289 Euro anzurechnendes Einkommen

Hartz IV-Anspruch: 2.111 Euro – 1.289 Euro = 822 Euro

Mindestlohn 9,19 Euro und Rente

Jahreseinkommen mit 9,19 Euro Mindestlohn: 12 x 1.535 Euro = 18.420 Euro

Jährliches Durchschnittseinkommen der Rentenversicherten 2019 = 38.901 Euro

18.420 Euro Jahreseinkommen mit Mindestlohn 9.19 Euro sind

47,7 % des Durchschnittseinkommens von 38.901 Euro

Daraus entsteht ein Anspruch auf

jährlich 47,7 % des aktuellen Rentenwerts von 32,03 Euro in den alten Bundesländern (aBl) und 30,69 Euro in den neuen Bundesländern (nBl),

d.h. pro Versicherungsjahr 15,28 Euro in den alten und 14,64 in den neuen Bundesländern.

Die durchschnittlichen Versicherungsjahre von Männern in den aBL sind bei Renten wegen Alters 40,6 Jahre, in den nBL 43,5 Jahre, von Frauen in den aBL 32,3 Jahre, in den nBL 43,2.

Daraus ergeben sich für Männer durchschnittliche Bruttorenten von 620 Euro West und 637 Euro Ost, für Frauen 494 Euro West und 632 Euro Ost.

Die Abzüge belaufen sich auf 10,55 Prozent (8,2 Prozent für Krankenversicherung und 2,35 Prozent für die Pflegeversicherung für RentnerInnen mit Kindern und 2,6 Prozent für RentnerInnen ohne Kinder).

Daraus ergeben sich durchschnittliche Nettorenten von 555 Euro West für Männer (Ost: 570 Euro), von 442 Euro netto West und 565 Euro netto Ost.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen Oktober 2018 DRV-Schriften Bd. 22; https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/03_fakten_und_zahlen/03_statistiken/02_statistikpublikationen/03_rv_in_zeitreihen.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Vermögen von 45 Familien höher als das von 20 Millionen Haushalten.

Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vermoegen-45-superreiche-besitzen-so-viel-wie-die-halbe-deutsche-bevoelkerung-a-1189111.html vom 23.01.2018

Stefan Bach DIW: Wirtschaftswachstum im Wesentlichen nur bei den reichsten zehn Prozent: https://www.kirche-und-arbeitswelt.de/mobile/interview-stefan-bach-514.php

Mindestlohn 12 Euro und Hartz IV

AlleinverdienerInnen Familie mit 2 Kindern (5 und 9 Jahre alt)

AlleinverdienerInnen einer Familie mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre)

Bedarf wie oben bei 9,19 Euro 2.111 Euro

Bruttoverdienst: 2.004 Euro (38,5 Stundenwoche, 167 Stunden im Monat)

Nettoverdienst: 1.606 Euro (1 Euro Lohnsteuer)

– 330 Euro Freibetrag für Erwerbstätigkeit (ab einem Kind 330 statt 300 Euro)

= 1.276 Euro anzurechnendes Erwerbseinkommen

plus 388 Euro Kindergeld

= 1.664 Euro anzurechnendes Gesamteinkommen

Hartz IV Anspruch: 2.111 Euro Bedarf – 1.664 Euro anzurechnendes Einkommen = 447 Euro

Mindestlohn 12 Euro und Rente

Jahreseinkommen mit12 Euro Mindestlohn: 12 x 2.004 Euro = 24.048 Euro

Jährliches Durchschnittseinkommen der Rentenversicherten 2019 = 38.901 Euro

24.048 Euro sind 61,8 % des Durchschnittseinkommens

Daraus entsteht ein Anspruch auf jährlich 61,8 % des aktuellen Rentenwerts von 32,03 Euro in den alten Bundesländern und 30,69 Euro in den neuen Bundesländern.

d.h. pro Versicherungsjahr 19,80 Euro in den alten und 18,97 Euro in den neuen Bundesländern.

Die durchschnittlichen Versicherungsjahre von Männern in den aBL sind bei Renten wegen Alters 40,6 Jahre, in den nBL 43,5 Jahre, von Frauen in den aBL 32,3 Jahre, in den nBL 43,2.

Daraus ergeben sich für Männer

Bruttorenten von 804 Euro West und 825 Euro Ost, für Frauen 640 Euro West und 820 Euro Ost.

Wenn 10,55 Prozent der Bruttorente (8,2 Prozent für Krankenversicherung und 2,35 Prozent für die Pflegeversicherung für RentnerInnen mit Kindern und 2,6 Prozent für RentnerInnen ohne Kinder) abgezogen werden, ergeben sich

Nettorenten von 719 Euro West für Männer (Ost: 738 Euro), von 572 Euro netto West und 733 Euro netto Ost.

mindestlohn12

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