Gesetzlicher Mindestlohn 12 Euro, steuerlicher Grundfreibetrag 15.000 Euro
Wir dokumentieren hier eine erläuternde Stellungnahme des „Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und Billiglöhne“.
Begründung für eine veränderte Forderung ab 2019
Bisher haben wir die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro aufgestellt, der als Existenzminimum steuerfrei zu sein habe.
Wir sind dabei von alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ausgegangen, die 38,5 Stunden in der Woche bzw. 167 Stunden im Monat arbeiten.
11 Euro ergeben einen Bruttolohn von 1.837 Euro mtl. bzw. 1.300,05 Euro netto.
Vom Bruttolohn gehen 149,75 Euro Lohnsteuer und 8,23 Euro Solidaritätszuschlag ab, insgesamt 158 Euro Steuern.
Wenn 11 Euro als Mindestlohn nicht mehr mit Lohnsteuer belegt wären,
käme ein Nettolohn von 1.458 Euro heraus. Weiterlesen